6 S 119/14•Landgericht Aachen, 2015-04-10, 6 S 119/14
Landgericht Aachen, 2015-04-10, 6 S 119/14
6 S 119/14Kantonsgericht10.04.2015
Regest
1. Anforderungen an die Feststellung des Benachteiligungsvorsatzes im Insolvenzanfechtungsverfahren. 2. Unkommentierte Nichtzahlung und Abschluß eines Ratenzahlungsvergleichs reichen als Indizien für einen Benachteiligungsvorsatz und der Kenntnis hier von nicht aus.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 6 S 119/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-10
Aktenzeichen: 6 S 119/14
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:0410.6S119.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: InsO § 143 Abs. 1 S. 1, § 129, § 133 Abs. 1
Leitsätze
-
Anforderungen an die Feststellung des Benachteiligungsvorsatzes im Insolvenzanfechtungsverfahren.
-
Unkommentierte Nichtzahlung und Abschluß eines Ratenzahlungsvergleichs reichen als Indizien für einen Benachteiligungsvorsatz und der Kenntnis hier von nicht aus.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 05.11.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen – 101 C 363/13 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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