Landgericht Aachen, 2015-04-10, 6 S 119/14

6 S 119/14Kantonsgericht10.04.2015

Regest

1. Anforderungen an die Feststellung des Benachteiligungsvorsatzes im Insolvenzanfechtungsverfahren. 2. Unkommentierte Nichtzahlung und Abschluß eines Ratenzahlungsvergleichs reichen als Indizien für einen Benachteiligungsvorsatz und der Kenntnis hier von nicht aus.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 6 S 119/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-10

Aktenzeichen: 6 S 119/14

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:0410.6S119.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: InsO § 143 Abs. 1 S. 1, § 129, § 133 Abs. 1

Leitsätze

  1. Anforderungen an die Feststellung des Benachteiligungsvorsatzes im Insolvenzanfechtungsverfahren.

  2. Unkommentierte Nichtzahlung und Abschluß eines Ratenzahlungsvergleichs reichen als Indizien für einen Benachteiligungsvorsatz und der Kenntnis hier von nicht aus.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 05.11.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen – 101 C 363/13 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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