1 O 255/13•Landgericht Aachen, 2015-05-28, 1 O 255/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 1 O 255/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-28
Aktenzeichen: 1 O 255/13
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:0528.1O255.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Aachen vom 21.08.2014 - Az. 1 O 255/13 - bleibt aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung einer entsprechenden Sicherheit fortgesetzt werden.
Der Antrag auf Durchführung des Kapitalanleger-Musterverfahrens wird als unzulässig verworfen
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