Landgericht Aachen, 2015-05-28, 1 O 257/13

1 O 257/13Kantonsgericht28.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 1 O 257/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-28

Aktenzeichen: 1 O 257/13

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:0528.1O257.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Aachen vom 21.08.2014 - Az. 1 O 257/13 - bleibt aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung einer entsprechenden Sicherheit fortgesetzt werden.

Der Antrag auf Durchführung des Kapitalanleger-Musterverfahrens wird als unzulässig verworfen.

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