Landgericht Aachen, 2015-06-17, 11 O 74/15

11 O 74/15Kantonsgericht17.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 11 O 74/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-17

Aktenzeichen: 11 O 74/15

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:0617.11O74.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Aachen vom 20.02.2015, Az 15-1359577-0-6, wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die durch den Erlass des Vollstreckungsbescheids entstandenen Kosten; die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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