12 O 482/14•Landgericht Aachen, 2015-06-30, 12 O 482/14
Landgericht Aachen, 2015-06-30, 12 O 482/14
12 O 482/14Kantonsgericht30.06.2015
Regest
Schmerzensgeld bei offener Talushalsfraktur, rechtes Sprunggelenk
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 12 O 482/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-30
Aktenzeichen: 12 O 482/14
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:0630.12O482.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: BGB § 823, § 253
Leitsätze
Schmerzensgeld bei offener Talushalsfraktur, rechtes Sprunggelenk
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.229,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und zwar aus 7.500,00 € seit dem 11.11.2014, aus weiteren 729,23 € seit dem 11.02.2015 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass der Beklagte zum Ersatz aller zukünftigen materiellen und zukünftigen immateriellen Schäden verpflichtet ist, die der Klägerin anlässlich des Unfalles vom 08.08.2014 auf der Bayernrutsche auf dem Öcher Bend in Aachen entstanden sind bzw. künftig noch entstehen werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.