Landgericht Aachen, 2015-07-17, 6 T 44/15

6 T 44/15Kantonsgericht17.07.2015

Regest

Die Verweisung aus Art. 25 Abs. 2 EuInsVO ist dynamisch dahin zu verstehen, dass über den Verweis auf die EuGVVO auch auf die EuVTVO verwiesen wird

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 6 T 44/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-17

Aktenzeichen: 6 T 44/15

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:0717.6T44.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Leitsätze

Die Verweisung aus Art. 25 Abs. 2 EuInsVO ist dynamisch dahin zu verstehen, dass über den Verweis auf die EuGVVO auch auf die EuVTVO verwiesen wird

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 29.04.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aachen – Insolvenzgericht – vom 13.04.2015 (19 IN 1303/02 I) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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