72 Ns 84/15•Landgericht Aachen, 2015-08-06, 72 Ns 84/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 72 Ns 84/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-06
Aktenzeichen: 72 Ns 84/15
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:0806.72NS84.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. kleine Strafkammer des Landgerichts Aachen
Tenor
Auf die Berufung des Angeklagten hin wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 08.04.2015 (AZ.: 334 Ls 210/14) insofern abgeändert, als der Angeklagte wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer
Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 80,- €
verurteilt wird.
Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Staatskasse zu ¾, der Angeklagte zu ¼; die Staatskasse trägt die notwendigen Auslagen des Angeklagten im Berufungsverfahren zu ¾.
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