Landgericht Aachen, 2015-08-06, 72 Ns 84/15

72 Ns 84/15Kantonsgericht06.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 72 Ns 84/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-06

Aktenzeichen: 72 Ns 84/15

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:0806.72NS84.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. kleine Strafkammer des Landgerichts Aachen

Tenor

Auf die Berufung des Angeklagten hin wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 08.04.2015 (AZ.: 334 Ls 210/14) insofern abgeändert, als der Angeklagte wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer

Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 80,- €

verurteilt wird.

Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Staatskasse zu ¾, der Angeklagte zu ¼; die Staatskasse trägt die notwendigen Auslagen des Angeklagten im Berufungsverfahren zu ¾.

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