Landgericht Aachen, 2015-12-17, 12 O 189/15

12 O 189/15Kantonsgericht17.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 12 O 189/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-17

Aktenzeichen: 12 O 189/15

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:1217.12O189.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: § 839 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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