Landgericht Aachen, 2016-02-12, 43 O 26/15

43 O 26/15Kantonsgericht12.02.2016

Regest

Ein Geschäftsführer einer GmbH ist weder Arbeitnehmer noch arbeitnehmerähnliche Person iSd.. § 17 BetrAVG, wenn er als Gesellschafter mindestens 50 % der Anteile hält und weitere Umstände hinzutreten.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 43 O 26/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-12

Aktenzeichen: 43 O 26/15

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0212.43O26.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Normen: §17 BetrAVG; § 3 BetrAVG

Leitsätze

Ein Geschäftsführer einer GmbH ist weder Arbeitnehmer noch arbeitnehmerähnliche Person iSd.. § 17 BetrAVG, wenn er als Gesellschafter mindestens 50 % der Anteile hält und weitere Umstände hinzutreten.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zur Vollstreckung kommenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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