43 O 26/15•Landgericht Aachen, 2016-02-12, 43 O 26/15
Landgericht Aachen, 2016-02-12, 43 O 26/15
43 O 26/15Kantonsgericht12.02.2016
Regest
Ein Geschäftsführer einer GmbH ist weder Arbeitnehmer noch arbeitnehmerähnliche Person iSd.. § 17 BetrAVG, wenn er als Gesellschafter mindestens 50 % der Anteile hält und weitere Umstände hinzutreten.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 43 O 26/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-12
Aktenzeichen: 43 O 26/15
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0212.43O26.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Normen: §17 BetrAVG; § 3 BetrAVG
Leitsätze
Ein Geschäftsführer einer GmbH ist weder Arbeitnehmer noch arbeitnehmerähnliche Person iSd.. § 17 BetrAVG, wenn er als Gesellschafter mindestens 50 % der Anteile hält und weitere Umstände hinzutreten.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zur Vollstreckung kommenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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