Landgericht Aachen, 2016-03-24, 1 O 360/15

1 O 360/15Kantonsgericht24.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 1 O 360/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-24

Aktenzeichen: 1 O 360/15

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0324.1O360.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.888,72 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.10.2015 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 15%, der Kläger zu 85 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil gegen ihn vollstreckbaren Betrages oder Sicherheitsleistung in gleicher Höhe abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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