6 S 5/16•Landgericht Aachen, 2016-04-01, 6 S 5/16
Landgericht Aachen, 2016-04-01, 6 S 5/16
6 S 5/16Kantonsgericht01.04.2016
Regest
Der Ankauf von Lebensversicherungen ist dann nicht als Einlagengeschäft im Sinne des Kreditwesengesetztes, wenn der realisierte Rückkaufswert nicht beim Ankäufer verbleibt damit dieser damit arbeitet, sondern unverzüglich ausgezahlt wird.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 6 S 5/16 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-01
Aktenzeichen: 6 S 5/16
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0401.6S5.16.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: KWG § 1 Abs. 1 S. 2; § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 9
Leitsätze
Der Ankauf von Lebensversicherungen ist dann nicht als Einlagengeschäft im Sinne des Kreditwesengesetztes, wenn der realisierte Rückkaufswert nicht beim Ankäufer verbleibt damit dieser damit arbeitet, sondern unverzüglich ausgezahlt wird.
Tenor
Auf die Berufung wird das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 16.12.2015 – 103 C 83/15 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für den Versicherungsvertrag XXX Auskunft darüber zu erteilen, welcher Rückkaufswert (garantierter Rückkaufswert, Überschüsse, Schlussüberschüsse, Bewertungsreserven) bei dem Vertrag zum 01.01.2015 vorhanden war und in welcher Höhe die Beklagte bei einer Auszahlung zum 01.01.2015 Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten hätte, und entsprechend abzurechnen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.