12 O 447/15•Landgericht Aachen, 2016-04-21, 12 O 447/15
Landgericht Aachen, 2016-04-21, 12 O 447/15
12 O 447/15Kantonsgericht21.04.2016
Regest
Die winterliche Räum- und Streupflicht beginnt am Morgen erst ab sieben Uhr.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 12 O 447/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-21
Aktenzeichen: 12 O 447/15
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0421.12O447.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: §§ 839 BGB; § 9 StrWG NRW; § 1 StrReinG NRW
Leitsätze
Die winterliche Räum- und Streupflicht beginnt am Morgen erst ab sieben Uhr.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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