Landgericht Aachen, 2016-04-21, 12 O 447/15

12 O 447/15Kantonsgericht21.04.2016

Regest

Die winterliche Räum- und Streupflicht beginnt am Morgen erst ab sieben Uhr.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 12 O 447/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-21

Aktenzeichen: 12 O 447/15

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0421.12O447.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: §§ 839 BGB; § 9 StrWG NRW; § 1 StrReinG NRW

Leitsätze

Die winterliche Räum- und Streupflicht beginnt am Morgen erst ab sieben Uhr.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.