11 O 366/15•Landgericht Aachen, 2016-05-20, 11 O 366/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 11 O 366/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-20
Aktenzeichen: 11 O 366/15
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0520.11O366.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, zugunsten der Klägerin an die B GmbH, X T1, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer K T2, ebenda, zur Rechnungsnummer 305725-1 vom 30.04.2015 8.645,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.2.2016 zu zahlen sowie
die Klägerin hinsichtlich der vorgerichtlich angefallenen Rechtsanwaltsgebühren ihrer Prozessbevollmächtigten i.H.v. 536,81 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.