Landgericht Aachen, 2016-05-30, 5 S 61/12

5 S 61/12Kantonsgericht30.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 5 S 61/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-30

Aktenzeichen: 5 S 61/12

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0530.5S61.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: VVG § 5 a a.F.; VAG § 10 a

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 02.02.2012 – 117 C 147/11 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 662,20 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.09.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten der Revision, tragen die Klägerin zu 35% und die Beklagte zu 65 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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