5 S 61/12•Landgericht Aachen, 2016-05-30, 5 S 61/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 5 S 61/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-30
Aktenzeichen: 5 S 61/12
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0530.5S61.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: VVG § 5 a a.F.; VAG § 10 a
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 02.02.2012 – 117 C 147/11 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 662,20 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.09.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten der Revision, tragen die Klägerin zu 35% und die Beklagte zu 65 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.