Landgericht Aachen, 2016-06-15, 61 KLs 22/15

61 KLs 22/15Kantonsgericht15.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 61 KLs 22/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-15

Aktenzeichen: 61 KLs 22/15

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0615.61KLS22.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. große Strafkammer des Landgerichts Aachen

Tenor

Die dem Rechtsanwalt Q zu erstattenden Kopierkosten werden – unter teilweiser Aufhebung des Beschlusses vom 12.05.2016 – auf 47,95 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Erinnerung des Verteidigers vom 17.05.2016 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 12.05.2016 zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ergeht nicht. Kosten werden nicht erstattet.

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