66 KLs 24/15 - 901 Js 51/14 -•Landgericht Aachen, 2016-06-23, 66 KLs 24/15 - 901 Js 51/14 -
Landgericht Aachen, 2016-06-23, 66 KLs 24/15 - 901 Js 51/14 -
66 KLs 24/15 - 901 Js 51/14 -Kantonsgericht23.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 66 KLs 24/15 - 901 Js 51/14 - — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-23
Aktenzeichen: 66 KLs 24/15 - 901 Js 51/14 -
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0623.66KLS24.15.901JS5.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6.große Strafkammer des Landgerichts Aachen
Tenor
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Der Angeklagte ist für die Dauer der Freiheitsentziehung vom 25.10.2013 bis 14.08.2014 zu entschädigen.
Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen – einschließlich der Kosten und der notwendigen Auslagen für das Revisionsverfahren - werden der Staatskasse auferlegt.
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