Landgericht Aachen, 2016-07-14, 3 T 117/15

3 T 117/15Kantonsgericht14.07.2016

Regest

Keine Bestellung der Eltern eines Betroffenen zum Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge bei finanzieller Interessenkollision

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 3 T 117/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-14

Aktenzeichen: 3 T 117/15

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0714.3T117.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: BGB § 1896, 1897; FamFG § 295

Leitsätze

Keine Bestellung der Eltern eines Betroffenen zum Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge bei finanzieller Interessenkollision

Tenor

Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Jülich dahingehend abgeändert, dass in dem Aufgabenkreis „alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten sowie insoweit Postangelegenheiten, mit Ausnahme der Post des Betreuungsgerichts“ anstelle des Beteiligten zu 2) die Beteiligte zu 5) als Betreuerin eingesetzt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Von der Erhebung von Gerichtskosten in zweiter Instanz wird abgesehen.

Erlassen am 20.07.2016 - Wirksam geworden am 20.07.2016 durch die Bekanntgabe an die Bet. zu 5. )

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