3 T 117/15•Landgericht Aachen, 2016-07-14, 3 T 117/15
Landgericht Aachen, 2016-07-14, 3 T 117/15
3 T 117/15Kantonsgericht14.07.2016
Regest
Keine Bestellung der Eltern eines Betroffenen zum Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge bei finanzieller Interessenkollision
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 3 T 117/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-14
Aktenzeichen: 3 T 117/15
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0714.3T117.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: BGB § 1896, 1897; FamFG § 295
Leitsätze
Keine Bestellung der Eltern eines Betroffenen zum Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge bei finanzieller Interessenkollision
Tenor
Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Jülich dahingehend abgeändert, dass in dem Aufgabenkreis „alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten sowie insoweit Postangelegenheiten, mit Ausnahme der Post des Betreuungsgerichts“ anstelle des Beteiligten zu 2) die Beteiligte zu 5) als Betreuerin eingesetzt wird.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Von der Erhebung von Gerichtskosten in zweiter Instanz wird abgesehen.
Erlassen am 20.07.2016 - Wirksam geworden am 20.07.2016 durch die Bekanntgabe an die Bet. zu 5. )
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