Landgericht Aachen, 2016-08-01, 5 T 67/16

5 T 67/16Kantonsgericht01.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 5 T 67/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-08-01

Aktenzeichen: 5 T 67/16

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0801.5T67.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: ZPO § 882 c Abs. 2; GVKostG § 13 Abs. 1

Tenor

Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düren vom 18.05.2016 - 32 M 903/16 - wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

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