2 T 1/17•Landgericht Aachen, 2017-02-22, 2 T 1/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 2 T 1/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-22
Aktenzeichen: 2 T 1/17
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:0222.2T1.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: ZPO § 91a; GKG KV Nr. 1211
Tenor
Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors vom 16.12.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 09.12.2016 aufgehoben und die Erinnerung der Klägerin vom 07.11.2016 gegen die Gerichtskosten-Rechnung vom 17.09.2015 (XXXXXXXXXXX) zurückgewiesen.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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