12 O 335/16•Landgericht Aachen, 2017-03-07, 12 O 335/16
Landgericht Aachen, 2017-03-07, 12 O 335/16
12 O 335/16Kantonsgericht07.03.2017
Regest
Das Widerrufsrecht nach § 312g BGB findet auf Baudienstleistungsvertrag Anwendung und ist nicht durch § 312 Abs. 2, 3 BGB ausgeschlossen (OLG, Beschluß v. 11.07.2018, 11 U 48/17)
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 12 O 335/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-07
Aktenzeichen: 12 O 335/16
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:0307.12O335.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: § 312g BGB, § 312 Abs. 2, 3 BGB aF
Leitsätze
Das Widerrufsrecht nach § 312g BGB findet auf Baudienstleistungsvertrag Anwendung und ist nicht durch § 312 Abs. 2, 3 BGB ausgeschlossen (OLG, Beschluß v. 11.07.2018, 11 U 48/17)
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zur gesamten Hand 16.080,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.02.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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