6 T 21/17•Landgericht Aachen, 2017-03-10, 6 T 21/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 6 T 21/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-10
Aktenzeichen: 6 T 21/17
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:0310.6T21.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 12.02.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 01.02.2017, Az. 93 IN 282/16, aufgehoben und die Sache mit der Anordnung an das Amtsgericht zurückverwiesen, die Bewilligung der Stundung der Verfahrenskosten nicht wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses zu versagen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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