Landgericht Aachen, 2017-03-10, 6 T 21/17

6 T 21/17Kantonsgericht10.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 6 T 21/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-10

Aktenzeichen: 6 T 21/17

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:0310.6T21.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 12.02.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 01.02.2017, Az. 93 IN 282/16, aufgehoben und die Sache mit der Anordnung an das Amtsgericht zurückverwiesen, die Bewilligung der Stundung der Verfahrenskosten nicht wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses zu versagen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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