11 OH 24/16•Landgericht Aachen, 2017-03-28, 11 OH 24/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 11 OH 24/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-28
Aktenzeichen: 11 OH 24/16
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:0328.11OH24.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
I. Der Antragstellerin wird aufgegeben, die in der Anlage zu dem in Kopie beigefügten Schreiben des Sachverständigen Dr. B im einzelnen näher aufgeführten Unterlagen aus ihrem Besitz und aus dem Besitz des Gutachters M zur Akte zu reichen.
II. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die in der Anlage zu dem in Kopie beigefügten Schreiben des Sachverständigen Dr. B im einzelnen näher aufgeführten Unterlagen aus ihrem Besitz, also ihre vollständige Patientenkarte/Behandlungsdokumentation einschließlich sämtlicher zugehöriger Unterlagen und vor, während und nach der Behandlung erstellter Röntgenbilder, zur Akte zu reichen.
III. Den Parteien wird hierzu eine Frist von jeweils drei Wochen gesetzt.
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