12 O 331/16•Landgericht Aachen, 2017-06-22, 12 O 331/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 12 O 331/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-22
Aktenzeichen: 12 O 331/16
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:0622.12O331.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: BGB § 929, § 932, § 935
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites sowie die außergerichtlichen Kosten des streitgenossenschaftlichen Nebenintervenienten sowie der Streithelferin trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar.
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