7 O 372/14•Landgericht Aachen, 2017-06-27, 7 O 372/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 7 O 372/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-27
Aktenzeichen: 7 O 372/14
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:0627.7O372.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Das Gesuch der Beklagten vom 02.05.2017, bei Gericht zugegangen am 05.05.2017, den gerichtlich bestellten Sachverständigen Dipl.-Ing. L2 wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird für unbegründet erklärt.
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