Landgericht Aachen, 2017-07-18, 15 T 15/16

15 T 15/16Kantonsgericht18.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 15 T 15/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-07-18

Aktenzeichen: 15 T 15/16

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:0718.15T15.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass sich die Sache erledigt hat.

  2. Der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 06.10.2016 (621a XIV (B) 109/16) wird aufgehoben.

  3. Es wird festgestellt, dass der angefochtene Beschluss den Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt hat.

  4. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Stadt Dortmund auferlegt.

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