15 T 15/16•Landgericht Aachen, 2017-07-18, 15 T 15/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 15 T 15/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-18
Aktenzeichen: 15 T 15/16
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:0718.15T15.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
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Es wird festgestellt, dass sich die Sache erledigt hat.
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Der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 06.10.2016 (621a XIV (B) 109/16) wird aufgehoben.
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Es wird festgestellt, dass der angefochtene Beschluss den Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt hat.
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Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Stadt Dortmund auferlegt.
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