9 O 34/17•Landgericht Aachen, 2017-08-03, 9 O 34/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 9 O 34/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-03
Aktenzeichen: 9 O 34/17
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:0803.9O34.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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