Landgericht Aachen, 2017-08-03, 9 O 34/17

9 O 34/17Kantonsgericht03.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 9 O 34/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-03

Aktenzeichen: 9 O 34/17

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:0803.9O34.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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