65 Qs 51/17•Landgericht Aachen, 2017-08-15, 65 Qs 51/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 65 Qs 51/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-15
Aktenzeichen: 65 Qs 51/17
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:0815.65QS51.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
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