2 T 173/16•Landgericht Aachen, 2017-08-23, 2 T 173/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 2 T 173/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-23
Aktenzeichen: 2 T 173/16
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:0823.2T173.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 10.07.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Heinsberg vom 06.07.2017 – 19 C 371/16 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
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