Landgericht Aachen, 2017-08-23, 2 T 173/16

2 T 173/16Kantonsgericht23.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 2 T 173/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-23

Aktenzeichen: 2 T 173/16

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:0823.2T173.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 10.07.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Heinsberg vom 06.07.2017 – 19 C 371/16 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.

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