Landgericht Aachen, 2017-09-25, 5 S 7/17

5 S 7/17Kantonsgericht25.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 5 S 7/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-25

Aktenzeichen: 5 S 7/17

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:0925.5S7.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: BGB § 611, § 675 Abs. 1 § 781

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 19.12.2016 zum Aktenzeichen 112 C 151/14 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.471,49 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der Kläger zu 59 % und die Beklagte zu 41 %.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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