Landgericht Aachen, 2017-09-29, 8 O 114/17

8 O 114/17Kantonsgericht29.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 8 O 114/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-29

Aktenzeichen: 8 O 114/17

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:0929.8O114.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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