12 O 259/16•Landgericht Aachen, 2017-10-12, 12 O 259/16
Landgericht Aachen, 2017-10-12, 12 O 259/16
12 O 259/16Kantonsgericht12.10.2017
Regest
Die Entscheidung entspricht dem Oberlandesgericht Köln, 15 U 156/17; Revision ist zugelassen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 12 O 259/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-12
Aktenzeichen: 12 O 259/16
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:1012.12O259.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: § 249 BGB
Leitsätze
Die Entscheidung entspricht dem Oberlandesgericht Köln, 15 U 156/17; Revision ist zugelassen.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.327,73 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.4.2016 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Schadenersatzansprüche der Klägerin gegen die Prof. Dr.-Ing. Q3 & Partner Q mit Sitz mit X1 aus dem Gutachtervertrag der Klägerin mit dieser aus dem Gutachtervertrag betreffend das Fahrzeug Audi Q 3 mit dem amtlichen Kennzeichen AC –S1.
Weiter wird die Beklagte verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten bei den Prozessbevollmächtigten der Klägerin in Höhe von 546,50 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte insgesamt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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