3 T 205/17•Landgericht Aachen, 2017-11-06, 3 T 205/17
Landgericht Aachen, 2017-11-06, 3 T 205/17
3 T 205/17Kantonsgericht06.11.2017
Regest
Zum Schutz des Betroffenen kann auch bei einem Geschäftsunfähigen ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden. In einem solchen Fall hat der Einwilligungsvorbehalt klarstellende Funktion und schützt den Betroffenen zuverlässiger vor einer Selbstschädigung, weil er den Nachweis der Geschäftsunfähigkeit für konkrete Rechtsgeschäfte entbehrlich macht.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 3 T 205/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-11-06
Aktenzeichen: 3 T 205/17
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:1106.3T205.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: BGB § 1903; FamFG § 276 Abs. 1
Leitsätze
Zum Schutz des Betroffenen kann auch bei einem Geschäftsunfähigen ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden.
In einem solchen Fall hat der Einwilligungsvorbehalt klarstellende Funktion und schützt den Betroffenen zuverlässiger vor einer Selbstschädigung, weil er den Nachweis der Geschäftsunfähigkeit für konkrete Rechtsgeschäfte entbehrlich macht.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Betroffenen zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.