Landgericht Aachen, 2018-01-09, 41 O 44/17

41 O 44/17Kantonsgericht09.01.2018

Regest

Der Rechnungsempfänger hat keinen Anspruch darauf, dass im als Unternehmer eine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis im Original übergeben wird. Die Vorlage einer Kopie reicht aus.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 41 O 44/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-09

Aktenzeichen: 41 O 44/17

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:0109.41O44.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Normen: BGB § 273; UStG §18

Leitsätze

Der Rechnungsempfänger hat keinen Anspruch darauf, dass im als Unternehmer eine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis im Original übergeben wird. Die Vorlage einer Kopie reicht aus.

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 6.466,93€ zuzüglich Zinsen in Höhe von 9,00 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus ab dem 25.11.2016 sowie in Höhe von 5 % p.a. für den Zeitraum vom 27.10.2016 bis 24.11.2016 nebst 18,75 € an vorgerichtlichen Mahnkosten zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung kommenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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