Landgericht Aachen, 2018-03-09, 52 Ks 20/17

52 Ks 20/17Kantonsgericht09.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 52 Ks 20/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-09

Aktenzeichen: 52 Ks 20/17

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:0309.52KS20.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer

Tenor

Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens und seine sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin trägt der Beschuldigte.

  • § 63 StGB -

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