Landgericht Aachen, 2018-05-24, 12 O 430/17

12 O 430/17Kantonsgericht24.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 12 O 430/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-24

Aktenzeichen: 12 O 430/17

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:0524.12O430.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: § 839 BGB; § 9a Str. WG NRW

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 1.062,56 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz seit dem 29.1.2017 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 € zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen Klägerin und das beklagte Land zu je ½.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der Gegenseite jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

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