Landgericht Aachen, 2018-05-29, 52 Ks 10/18

52 Ks 10/18Kantonsgericht29.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 52 Ks 10/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-29

Aktenzeichen: 52 Ks 10/18

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:0529.52KS10.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer

Normen: § 211 Abs. 1, Abs. 2, 1. Gruppe, 4. Variante, 2. Gruppe, 1. Variante StGB

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Mordes zu einer

lebenslangen Freiheitsstrafe

verurteilt.

Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

  • 211 Abs. 1, Abs. 2, 1. Gruppe, 4. Variante, 2. Gruppe, 1. Variante StGB

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