12 O 29/18•Landgericht Aachen, 2018-06-14, 12 O 29/18
Landgericht Aachen, 2018-06-14, 12 O 29/18
12 O 29/18Kantonsgericht14.06.2018
Regest
Kein Transportkostenvorschuss, wenn der Käufer den Kaufgegenstand abholt
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 12 O 29/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-14
Aktenzeichen: 12 O 29/18
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:0614.12O29.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: §§ 437, 439 BGB
Leitsätze
Kein Transportkostenvorschuss, wenn der Käufer den Kaufgegenstand abholt
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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