3 S 137/17•Landgericht Aachen, 2018-07-17, 3 S 137/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 3 S 137/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-17
Aktenzeichen: 3 S 137/17
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:0717.3S137.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Schleiden vom 24.10.2017 (Az. 9 C 74/17) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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