Landgericht Aachen, 2018-07-26, 1 O 199/17

1 O 199/17Kantonsgericht26.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 1 O 199/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-26

Aktenzeichen: 1 O 199/17

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:0726.1O199.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

sind auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Aachen vom 01.06.2018 von der Klägerin

1.591,36 EUR - eintausendfünfhunderteinundneunzig Euro und sechsunddreißig Cent -

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 15.06.2018 an die Beklagte zu erstatten.

Die Berechnung der gerichtlichen Kosten ist beigefügt.

Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist beigefügt bzw. bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.

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