Landgericht Aachen, 2018-09-13, 1 O 60/17

1 O 60/17Kantonsgericht13.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 1 O 60/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-13

Aktenzeichen: 1 O 60/17

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:0913.1O60.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 29.03.2008 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.