Landgericht Aachen, 2018-09-18, 10 O 112/18

10 O 112/18Kantonsgericht18.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 10 O 112/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-18

Aktenzeichen: 10 O 112/18

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:0918.10O112.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 114,77 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 06.04.2018 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit hinsichtlich der ursprünglichen Klageanträge zu 2) und 3) in der Hauptsache erledigt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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