Landgericht Aachen, 2018-10-25, 12 O 170/18

12 O 170/18Kantonsgericht25.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 12 O 170/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-25

Aktenzeichen: 12 O 170/18

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:1025.12O170.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin ist befugt, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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