11 O 429/17•Landgericht Aachen, 2019-01-17, 11 O 429/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 11 O 429/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-17
Aktenzeichen: 11 O 429/17
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0117.11O429.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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