12 O 257/18•Landgericht Aachen, 2019-01-17, 12 O 257/18
Landgericht Aachen, 2019-01-17, 12 O 257/18
12 O 257/18Kantonsgericht17.01.2019
Regest
Ein besonnener Hochzeitsgast kann nicht mit Schäden am Parkett durch Konfetti rechnen, bestätigt durch Beschluss des OLG Köln vom 5.5.2019, 15 U 33/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 12 O 257/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-17
Aktenzeichen: 12 O 257/18
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0117.12O257.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: § 823, § 276 BGB
Leitsätze
Ein besonnener Hochzeitsgast kann nicht mit Schäden am Parkett durch Konfetti rechnen, bestätigt durch Beschluss des OLG Köln vom 5.5.2019, 15 U 33/19
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.
Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.