12 O 313/18•Landgericht Aachen, 2019-02-21, 12 O 313/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 12 O 313/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-21
Aktenzeichen: 12 O 313/18
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0221.12O313.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits und des selbständigen Beweisverfahrens LG Aachen – 12 OH 14/16 - tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger sind befugt, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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