Landgericht Aachen, 2019-04-04, 9 O 308/18

9 O 308/18Kantonsgericht04.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 9 O 308/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-04

Aktenzeichen: 9 O 308/18

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0404.9O308.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 35.235,31 € nebst Zinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus 16.046,56 € seit dem 28.05.2018 sowie aus 12.280,80 € und 6.907,95 € seit dem 28.06.2018 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.336,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.09.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zur Vollstreckung kommenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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