Landgericht Aachen, 2019-04-09, 12 O 366/18

12 O 366/18Kantonsgericht09.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 12 O 366/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-09

Aktenzeichen: 12 O 366/18

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0409.12O366.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 39.892,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.12.2016 aus 38.556,00 € und aus weiteren 1.336,90 € seit dem 24.04.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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