12 O 101/16•Landgericht Aachen, 2019-04-18, 12 O 101/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 12 O 101/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-18
Aktenzeichen: 12 O 101/16
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0418.12O101.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Kläger 16.163,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.02.2016 zu zahlen. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, den Klägerin die außergerichtlichen Kosten nach RVG i.H.v. 1.348,98 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbstständigen Beweisverfahren des Amtsgerichts Düren 42 H 7/15 tragen die Kläger jeweils zu 9 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 82 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Kläger sind befugt, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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