Landgericht Aachen, 2019-05-16, 9 O 421/18

9 O 421/18Kantonsgericht16.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 9 O 421/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-16

Aktenzeichen: 9 O 421/18

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0516.9O421.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist für die Beklagte hinsichtlich der Entscheidung über die Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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