Landgericht Aachen, 2019-06-27, 3 T 472/18

3 T 472/18Kantonsgericht27.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 3 T 472/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-06-27

Aktenzeichen: 3 T 472/18

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0627.3T472.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Entscheidung über den namens der Betroffenen gestellten Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten bleibt vorbehalten.

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